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Das lettische Steuersystem

Laut der Studie „Paying Taxes 2018“ von PricewaterhouseCoopers ist Lettland als Land mit einer relativ niedrigen Steuer- und Abgabenlast einstuft. Die Gesamtsteuerlast in Lettland (Total Tax Rate) mit 35,9 Prozent ist vergleichsweise gering – ein idealer Platz für Investitionen in Produktionsstätten, die Errichtung von Shared Service Centres oder die Etablierung von Distributionszentren. Neben der niedrigen Unternehmensbesteuerung werden besondere Steuervorteile für Holdinggesellschaften gewährt.

Allgemeine Grundsätze

Nach der lex specialis-Regel gelten jedoch primär Sondergesetze zu einzelnen Steuerarten wie etwa der Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer. Besteht ein Konflikt zwischen den allgemeinen Grundsätzen und den Spezialgesetzen, haben letztere in der Anwendung Vorrang.

Einkommensteuer

Alle natürlichen Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Lettland sind unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen mit ihrem Welteinkommen der Einkommensteuer. Personen ohne Wohnsitz in Lettland sind beschränkt steuerpflichtig und unterliegen nur mit den in Lettland erzielten Einkünften der Einkommensteuer.

Für Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro soll demnach ein Steuersatz von 20 Prozent gelten, für Einkommen von mehr als 55 000 Euro pro Jahr sind 31,4 Prozent fällig. Für dazwischenliegende Summen soll der Steuersatz von 23 Prozent angewandt werden. Der steuerfreie monatliche Grundfreibetrag ist 200 Euro und steigt auf 230 Euro (2019) und 250 Euro (2020).

Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalerträgen außer Veräußerungsgewinnen: 10%, für Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen: 15%.

Es gibt auch verschiedene abzugsfähige Ausgaben, z.B. Ausgaben für medizinische Behandlungen, berufliche Schulungen und Ausbildung, Krankenversicherungsbeiträge, Einzahlungen in private Pensionsfonds in EU-Mitgliedstaaten u.a. Nicht in Lettland ansässige Personen aus EU- oder EWR-Mitgliedstaaten, die mindestens 75 Prozent ihres Gesamteinkommens im Steuerjahr in Lettland erwirtschaftet haben, können dieselben Absetzungsbeträge in Anspruch nehmen wie lettische Staatsbürger.

Sozialversicherungsbeiträge (Sozialsteuer)

Als Sozialversicherungsanteil behält der Arbeitgeber 11% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers ein. Der Arbeitgeber selbst hat einen Beitrag von 24,09% zu entrichten, was zusammengerechnet einen Anteil von 35,09% ergibt. Unterschiedliche (etwa kleinerer Prozentsatz) Zahlungsverfahren finden bei Personen Anwendung, die Anspruch auf eine Altersrente haben, ein Ruhegehalt oder eine Sonderrente beziehen oder selbstständig tätig sind. Ausländische Unternehmen, die nicht in Lettland eingetragen sind, aber in Lettland sozialsteuerpflichtige Mitarbeiter beschäftigen, müssen sich als Arbeitgeber in Lettland zur Sozialversicherung anmelden und Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Die Anmeldung kann alternativ durch den Arbeitnehmer selbst vorgenommen werden. EU-Bürger können sich mithilfe von A1-Zertifikaten von der lettischen Sozialsteuerpflicht befreien lassen.

Körperschaftsteuer

Reinvestierte Gewinne sollen für Unternehmen steuerbefreit sein. Bei einer Ausschüttung fallen 25% Steuern an.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird in folgenden Fällen erhoben: – Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen gegen Entgelt, einschließlich für den Eigenbedarf. – Import von Waren. – Innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren. – Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Transportmittel durch nicht steuerbare Personen.

In Lettland gelten folgende Umsatzsteuersätze: 21 Prozent, 12 Prozent oder 0 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz von 12% wird unter anderem auf Medikamente und Medizintechnik, Säuglingsnahrung, Printmedien, öffentliche Verkehrsmittel im Inland sowie die Versorgung mit Erdgas und Wärmeenergie erhoben.

Umsatzsteuerregistrierung

Eine steuerbare Person mit Sitz in Lettland ist umsatzsteuerpflichtig, wenn ihre Umsätze aus Warenlieferungen und erbrachten Dienstleistungen in zwölf Monaten ein Volumen von 40.000 Euro überstiegen haben oder die Person innergemeinschaftliche Warenlieferungen vornehmen oder Dienstleistungen erbringen und das Transaktionsvolumen im Jahresverlauf 10.000 Euro übersteigt.

Eine Umsatzsteuergruppe wird als eine steuerpflichtige Person behandelt. Eine Umsatzsteuergruppe ist eine Gruppe aus mindestens zwei juristischen Personen, die auf der Grundlage einer Umsatzsteuergruppenvereinbarung eingerichtet wird, um Transaktionen innerhalb der Gruppe durchzuführen.

Zollabgaben

Zollabgaben fallen auf Waren an, die aus Drittländern importiert oder in Drittländer exportiert werden. Für den Warenimport gilt der Gemeinsame Zolltarif, sodass die Waren im Binnenmarkt der EU frei gehandelt werden können. Die Höhe der Zollgebühren variiert je nach Klassifizierung und Herkunft der Waren.

Grundsteuer

Die Grundsteuer muss von allen Personen entrichtet werden, die im Besitz Immobilien haben. Der Regelsteuersatz beträgt für Gebäude, Land und Ingenieurbauten 1,5% vom Kadasterwert. Die Grundsteuer auf Wohnhäuser und Apartments, die nicht gewerblich benutzt werden, variiert je nach Katasterwert des Grundstücks zwischen 0,2 und 0,6%. Die Steuerperiode beträgt ein Kalenderjahr.

Stempelsteuer Bei der Eintragung von Eigentumsrechten in das Grundbuch, die aus dem Verkauf / der Übertragung von Eigentum resultieren, wird eine Stempelsteuer erhoben. Die Höhe der Stempelsteuer variiert von 0,5% bis 3%.

Buchhaltung und Jahresabschluss

Das Steuerjahr fällt meist mit dem Kalenderjahr zusammen. Wenn das Steuerjahr vom Kalenderjahr abweicht, muss dies im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung des Unternehmens angegeben werden. In diesem Fall entspricht das Steuerjahr dem Geschäftsjahr des Unternehmens. Im Allgemeinen darf das für die Zahlung der Körperschaftsteuer heranzuziehende Steuerjahr 12 Monate nicht überschreiten. Im Jahr der Unternehmensgründung darf das Steuerjahr weniger oder mehr als zwölf Monate bis zum 18 Monate betragen. Der Jahresabschluss muss spätestens 30 Tage nach der Jahreshauptversammlung, jedoch höchstens vier Monate nach Jahresende erstellt werden.

Steuerprivilegien für Holdinggesellschaften

Lettland hat eine eigene Steuerordnung für Holdinggesellschaften verabschiedet, um sich als attraktiver Holdingstandort in Europa zu etablieren. Als Hauptvorteile sind insbesondere die transparente Regelungstruktur, niedrige Compliance-Kosten sowie ein geringer Verwaltungs- und Planungsaufwand zu nennen. Nach Gründung einer Holdinggesellschaft mit steuerlichem Wohnsitz in Lettland können die folgenden Steuervorteile in Anspruch genommen werden: – Dividenden, die von einer lettischen Holdinggesellschaft erhalten wurden, sind steuerfrei. – steuerfrei sind Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien, von Wertpapieren (die auf geregelten Märkten innerhalb der EU gehandelt werden).

Lettland erhebt keine Börsenumsatzsteuer oder Stempelsteuer auf Aktiengeschäfte – abgesehen von einer geringen Stempelsteuer bei der Eintragung ins Unternehmensregister.

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND GESCHÄFTSFORMEN

Alle Unternehmen müssen im Kommerzregister registriert sein. Vor der Antragsstellung beim Unternehmensregister müssen Gesellschaften mbH mindestens 50% des Stammkapitals und die Aktiengesellschaften mindestens 35 000 Euro des gezeichneten Kapitals anzahlen. Der restliche Betrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Tag der Registrierung im Unternehmensregister bezahlt werden.

Die im lettischen Kommerzrecht vorgeschriebenen Hauptgeschäftsformen sind Einzelunternehmer, GmbH, Aktiengesellschaften und Partnerschaften.

Einzelunternehmer

Privatpersonen müssen sich als Einzelunternehmer im Kommerzregister registrieren, wenn ihr jährlicher Umsatz aus wirtschaftlichen Aktivitäten 284.600 Euro überschreitet, oder wenn ihre Aktivitäten denen eines Handelsvertreters oder eines Brokers entsprechen, oder auch wenn ihr jährlicher Umsatz aus den Aktivitäten mehr als 28.500 Euro beträgt und sie mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigen. Der Unternehmer haftet für seine rechtlichen Verpflichtungen mit seinem ganzen Besitz.

GmbH

Die in Lettland gebräuchlichste Gesellschaftsform ist die GmbH (SIA). GmbHs sind geschlossene Unternehmen deren Eigenkapital der Nennwert aller Anteile ist. GmbHs können von einer oder mehreren Privatpersonen oder Unternehmen gegründet werden. Der alleinige Anteilseigner kann gleichzeitig das einzige Mitglied im Vorstand und der einzige Angestellte sein. Der ständige Aufenthalt in Lettland ist für die Vorstandsmitglieder nicht erforderlich, nur müssen sie unter der registrierten Unternehmensadresse erreichbar sein. Das Kapital einer GmbH ist in Anteile aufgeteilt und die Anteilseigner haften mit dem Wert ihrer Anteile. Das Mindestkapital einer GmbH beträgt 2800 EUR, kann aber auch geringer ausfallen, wenn die GmbH weniger als 5 Mitglieder hat und einige andere Anforderungen des Kommerzrechts erfüllt. Anteilskapital kann auch mit materiellen oder immateriellen Wirtschaftsgütern gedeckt sein. Die administrativen Einheiten einer GmbH sind die Hauptversammlung der Anteilseigner, der Vorstand und der Aufsichtsrat (falls vorgesehen).

Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaften sind Unternehmen deren Kapital sich aus der Gesamtsumme der Nennwerte aller Anteile des Unternehmens zusammensetzt. Aktiengesellschaften können geschlossen oder offen sein. Das Mindestkapital von Aktiengesellschaften beträgt 35.000 Euro. Aktiengesellschaften, die die Tätigkeiten von Banken, Versicherungen ausüben oder Währungen an- und verkaufen, brauchen ein höheres Kapital. Aktiengesellschaften können normale Aktien und Vorzugsaktien herausgeben, welche den Anteilseignern das Recht auf Dividenden, Liquidationsquoten und Stimmrecht bei Vollversammlungen garantieren. Aktiengesellschaften werden von Vollversammlungen, Aufsichtsräten und Vorständen geleitet. Nur die Vollversammlungen können über jährliche Budgets, die Verwendung des letztjährigen Gewinns, die Be- oder Abberufung von Ratsmitgliedern, Auditoren, Liquidatoren und Kontrolleuren der Gesellschaft entscheiden und andere im Handelsrecht festgelegte Aktivitäten ausüben.

Partnerschaft

Eine Partnerschaft ist ein Unternehmen, in dem sich 2 oder mehrere Personen (Mitglieder) zusammengeschlossen haben, um auf der Basis eines Partnerschaftsabkommens unter einem gemeinsamen Namen wirtschaftliche Tätigkeiten auszuüben. Das Handelsrecht sieht hierfür zwei Formen einer Partnerschaft vor – unbeschränkte und beschränkte Partnerschaften. Beide können von 2 oder mehreren Personen geschlossen werden. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Formen ist der, dass bei einer unbeschränkten Partnerschaft alle beteiligten Seiten volle Haftung für die Schulden der Partnerschaft übernehmen.

Zweigniederlassung

Entsprechend dem Handelsrecht dürfen lettische und ausländische Unternehmen Zweigniederlassungen in Lettland gründen. Eine Niederlassung ist ein organisatorisch unabhängiger Teil eines Unternehmens, der wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben darf aber nicht als juristische Person angesehen wird. Eine Niederlassung unterliegt den gleichen Berichterstattungspflichten wie registrierte Unternehmen und das Mutterunternehmen der Zweigniederlassung haftet für alle Tätigkeiten, die von der Zweigniederlassung ausgeübt werden. Vertretungen genauso wie Zweigniederlassungen sind keine eigenständigen juristischen Personen. Vertretungen können keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben und ihre Funktionen sind auf Marktforschung, Promotion des Mutterunternehmens und andere limitierte Marketingaktivitäten beschränkt.